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Dies ist ein Absatz, den du verwenden kannst, um etwas bedeutendes hinein zu schreiben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
der Solexas GmbH – Personalberatung

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Die Solexas GmbH erbringt ihre Dienstleistungen im Bereich der Personalberatung mit höchster Sorgfalt, Professionalität und Diskretion. Wir legen besonderen Wert auf die Vertraulichkeit gegenüber unseren Kunden und Kandidaten, um das Vertrauen in unsere Arbeit zu gewährleisten.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Solexas GmbH, Alte Landstraße 21, 85521 Ottobrunn (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den Bereichen der Mitarbeitergewinnung und der Beratung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Das Angebot der Solexas GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.

1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4 Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.

1.5 Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

1.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

1.7 Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.

2. Informationsbereitstellung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die erfolgreiche Durchführung des Beratungsprojektes notwendigen Informationen bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere die genaue Beschreibung der zu besetzenden Position, die Anforderungen an den Kandidaten sowie alle relevanten Rahmenbedingungen.

3. Projektabschluss und Erfolg

Der Erfolg eines Beratungsprojektes ist dann erreicht, wenn zwischen dem von uns vorgeschlagenen Kandidaten und dem Auftraggeber ein gültiger Arbeitsvertrag geschlossen wird. Sollte der Auftraggeber das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt abbrechen, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Beratungshonorars bestehen, sofern der Kandidat innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Projektende eingestellt wird.

4. Beratervertrag und Geltung der AGB

In der Regel wird ein Beratervertrag zwischen der Solexas GmbH und dem Auftraggeber geschlossen. Sollte dies nicht der Fall sein, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit.

5. Beratungshonorar

5.1 Das Beratungshonorar richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Projekts, dem Umfang der notwendigen Beratungsleistungen und der vereinbarten Vorgehensweise. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt das Beratungshonorar 30 % des jährlich vertraglich vereinbarten Bruttojahresgehalts (OTE) des vermittelten Kandidaten.

5.2 Die Zahlung des Beratungshonorars ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.

5.3  Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

6. Reisekosten

Die Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Kandidatensuche, Vorstellungsgesprächen oder anderen projektbezogenen Aktivitäten entstehen, werden direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet. Diese Kosten müssen vorab genehmigt werden und sind auf Grundlage der tatsächlichen Ausgaben zu erstatten.

7. Erstattung von Kosten

Die Solexas GmbH erstattet keine Kosten, die im Zusammenhang mit Gesprächen, Bewerbertests oder anderen Beratungstätigkeiten entstehen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.

8. Teilnahme an Workshops, Seminaren und Veranstaltungen

8.1. Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshops, Seminaren oder Veranstaltungen erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

8.2 Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend „Termin“) ist verbindlich.

8.3 Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.

8.4 Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Termin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

9. Beendigung der Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden. Sollte die Zusammenarbeit während eines laufenden Projekts beendet werden, besteht jedoch auch nach der Kündigung das Recht, ein Beratungshonorar für noch nicht abgeschlossene, aber aktive Projekte in Rechnung zu stellen, falls diese zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden.

10. Garantieleistung

Eine Garantieleistung für die Nachhaltigkeit eines abgeschlossenen Projektes wird nur dann übernommen, wenn eine separate schriftliche Vereinbarung zwischen der Solexas GmbH und dem Auftraggeber getroffen wurde. Diese Garantie gilt in der Regel für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags durch den Kandidaten.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragspartner, eine zulässige und dem beabsichtigten Zweck möglichst nahekommende Regelung zu treffen.

12. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich.

13. Datenschutz

Die Solexas GmbH verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) zu behandeln. Alle Daten werden ausschließlich zum Zweck der Personalvermittlung und der Beratung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Erfüllung des Vertrages notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.

14. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Solexas GmbH für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden, die aus höherer Gewalt oder Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

15. Widerrufsrecht

Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

16. Referenznennung

Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

17. Allgemeine Bestimmungen

17.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist der Sitz des ANBIETERS.

17.2 Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

17.3 Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

17.4 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

17.5 Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.

Ottobrunn, den 01.01.2025